HinSchG-Pflichten und was OpenWhistle abdeckt

Das Hinweisgeberschutzgesetz gilt seit dem 2. Juli 2023. Es setzt die EU-Richtlinie um. Diese Seite ist eine Übersicht, keine Rechtsberatung.

Wer eine Meldestelle braucht

Der verbindliche Text steht auf gesetze-im-internet.de.

Norm Regel
§ 12 Abs. 1 Beschäftigungsgeber richten mindestens eine interne Meldestelle ein. Für Gemeinden gilt das jeweilige Landesrecht.
§ 12 Abs. 2 Die Pflicht gilt ab 50 Beschäftigten.
§ 12 Abs. 3 Manche Unternehmen der Finanzbranche brauchen sie bei jeder Größe, etwa Banken und Versicherer.
§ 12 Abs. 4 Die Meldestelle braucht die Befugnisse, Meldungen zu prüfen und Folgemaßnahmen zu ergreifen.
§ 14 Abs. 1 Die Meldestelle kann eine beschäftigte Person, ein Team oder ein Dritter sein, etwa eine Ombudsperson. Ein Dritter entbindet den Arbeitgeber nicht davon, einen Verstoß abzustellen.
§ 14 Abs. 2 Private Beschäftigungsgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten dürfen eine gemeinsame Stelle betreiben. Abhilfe und Rückmeldung bleiben bei jedem einzelnen.
§ 42 Abs. 1 Private Beschäftigungsgeber mit 50 bis 249 Beschäftigten müssen ihre Meldestelle seit dem 17. Dezember 2023 eingerichtet haben. Für die Finanzunternehmen nach § 12 Abs. 3 galt diese Schonfrist nicht.

Pflicht für Pflicht

Norm Pflicht OpenWhistle Die Organisation Gezeigt in
§ 8 Abs. 1 Die Identität der meldenden und der genannten Personen vertraulich halten Keine IP-Adresse gespeichert; Zugriff nach Rolle; Identität nur mit protokolliertem Grund Wer Meldungen sehen darf, und deren Schulung Anonymity layers, Managing reports
§ 9 Ausnahmen von der Vertraulichkeit, z. B. Strafverfahren oder schriftliche Einwilligung Jede Offenlegung der Identität wird protokolliert Jede Ausnahme entscheiden Managing reports
§ 10 Personenbezogene Daten nur verarbeiten, soweit die Aufgaben der Meldestelle es erfordern Nur die Felder, die eine Meldung braucht Verarbeitungsverzeichnis, Datenschutzhinweis Whistleblower guide
§ 11 Abs. 1 Jede Meldung dauerhaft abrufbar dokumentieren Jede Meldung und Nachricht wird verschlüsselt gespeichert; PDF-Export — Managing reports
§ 11 Abs. 2 Ein Telefonat nur mit Einwilligung aufzeichnen, sonst zusammenfassen Ein Telefon-Leitfaden unter /admin/telephone-channel Den Telefonkanal betreiben Telephone channel
§ 11 Abs. 5 Die Dokumentation drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens löschen Aufbewahrungsfrist: abgeschlossene Meldungen standardmäßig nach 1.095 Tagen gelöscht Länger aufbewahren nur, wo ein Gesetz es verlangt Data retention
§ 13 Abs. 2 Klare, leicht zugängliche Informationen über externe Meldeverfahren nicht abgedeckt Sie veröffentlicht sie —
§ 15 Unabhängige, fachkundige Personen ohne Interessenkonflikt nicht abgedeckt Sie benennen und schulen Roles
§ 16 Abs. 1 Kanäle für Beschäftigte; auch anonyme Meldungen sollen bearbeitet werden Anonyme und vertrauliche Meldung Wer sonst melden darf Anonymity layers
§ 16 Abs. 2 Nur die zuständigen Personen haben Zugriff auf Meldungen Rollen und Zuordnung je Organisation Die Rollen vergeben Roles
§ 16 Abs. 3 Meldungen mündlich und in Textform; auf Wunsch ein persönliches Treffen Der Textkanal; ein Leitfaden für den Telefonkanal Der mündliche Kanal und die Treffen Telephone channel
§ 17 Abs. 1 Nr. 1 Den Eingang binnen sieben Tagen bestätigen Die 7-Tage-Frist an jedem Fall Rechtzeitig bestätigen Deadline tracking
§ 17 Abs. 1 Nr. 3 Mit der meldenden Person in Kontakt bleiben Nachrichten in beide Richtungen über Fallnummer und PIN Antworten Whistleblower guide
§ 17 Abs. 1 Nr. 6 Angemessene Folgemaßnahmen ergreifen nicht abgedeckt: die Fallseite hält sie fest Die Maßnahmen entscheiden und ergreifen Managing reports
§ 17 Abs. 2 Rückmeldung binnen drei Monaten nach der Bestätigung Die 3-Monats-Frist an jedem Fall Die Rückmeldung selbst Deadline tracking

Fristen

Ereignis Frist Norm Gezeigt in
Eingangsbestätigung 7 Tage nach der Meldung § 17 Abs. 1 Nr. 1 Deadline tracking
Rückmeldung an die meldende Person 3 Monate nach der Bestätigung; ohne Bestätigung 3 Monate und 7 Tage nach der Meldung § 17 Abs. 2 Deadline tracking
Löschung der Dokumentation 3 Jahre nach Abschluss des Verfahrens § 11 Abs. 5 Data retention

Bußgelder

Norm Bußgeld
§ 40 Abs. 1 Wissentlich eine unrichtige Information offengelegt, entgegen § 32 Abs. 2: bis 20.000 €.
§ 40 Abs. 2 Nr. 2 Keine interne Meldestelle eingerichtet und betrieben: bis 20.000 €. Ahndbar seit dem 1. Dezember 2023 (§ 42 Abs. 2).
§ 40 Abs. 2 Nr. 1, 3, Abs. 3 Meldung behindert, Repressalie ergriffen oder Vertraulichkeit vorsätzlich oder leichtfertig verletzt: bis 50.000 €.
§ 40 Abs. 4 Vertraulichkeit fahrlässig verletzt: bis 10.000 €.
§ 40 Abs. 5 Versuch, eine Meldung zu behindern oder eine Repressalie zu ergreifen: bis 50.000 €.
§ 40 Abs. 6 Für Unternehmen verzehnfacht § 30 Abs. 2 Satz 3 OWiG das Höchstmaß bei Behinderung, Repressalien und Verletzung der Vertraulichkeit: bis 500.000 € (100.000 € bei fahrlässiger Verletzung).

Die Beträge sind Höchstmaße nach § 40 Abs. 6; die Behörde setzt das Bußgeld im Einzelfall fest.

DSGVO neben dem HinSchG

Anforderung Artikel OpenWhistle Gezeigt in
Datenminimierung Art. 5 Abs. 1 lit. c Keine IP-Protokolle, keine Felder, die eine Meldung nicht braucht Anonymity layers
Datenschutz durch Technikgestaltung Art. 25 Selbst gehostet; keine Anfragen an Dritte von den Seiten der meldenden Person Outbound requests, Security headers
Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 lit. c nicht abgedeckt: Ihre Grundlage ist die rechtliche Pflicht aus § 12 HinSchG, mit § 10 HinSchG —
Löschung Art. 17 Meldungen lassen sich endgültig löschen; § 11 Abs. 5 setzt die reguläre Frist Data retention, Managing reports
Sicherheit der Verarbeitung Art. 32 Verschlüsselung im Ruhezustand und TLS bei der Übertragung Encryption at rest, in transit
Meldung von Datenpannen Art. 33 nicht abgedeckt: Sie melden binnen 72 Stunden an die Aufsichtsbehörde Incident response template

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