Beschäftigte dürfen frei wählen: die interne Meldestelle des Arbeitgebers oder eine externe Meldestelle einer Behörde (§ 7 Abs. 1 HinSchG) [1]. Intern sollen sie bevorzugen, wo dort wirksam gehandelt werden kann und keine Repressalien drohen. Eine Pflicht, zuerst intern zu melden, gibt es nicht.

Keine Rechtsberatung

Dieser Artikel informiert allgemein. Stand ist das HinSchG in der Fassung vom 25. September 2026 [1].

Die Meldewege

Meldewege nach dem HinSchG: Wer einen Verstoß im beruflichen Umfeld kennt, wählt frei zwischen der internen Meldestelle des Beschäftigungsgebers und einer externen Meldestelle bei BfJ, BaFin, Bundeskartellamt oder einem Land. Ohne Abhilfe intern bleibt der Weg nach extern offen. Bleibt dort eine Folgemaßnahme in der Frist aus, ist eine Offenlegung unter den Bedingungen des § 32 geschützt. Meldewege nach dem HinSchG: Wer einen Verstoß im beruflichen Umfeld kennt, wählt frei zwischen der internen Meldestelle des Beschäftigungsgebers und einer externen Meldestelle bei BfJ, BaFin, Bundeskartellamt oder einem Land. Ohne Abhilfe intern bleibt der Weg nach extern offen. Bleibt dort eine Folgemaßnahme in der Frist aus, ist eine Offenlegung unter den Bedingungen des § 32 geschützt.
Intern und extern stehen gleichrangig nebeneinander. Die Öffentlichkeit ist der letzte Weg.

Welche externe Meldestelle zuständig ist

Externe Meldestelle Zuständig für Norm
Bundesamt für Justiz [2] alles, wofür keine andere externe Meldestelle zuständig ist § 19 Abs. 4
BaFin [3] Finanzaufsicht, etwa Banken, Versicherer, Wertpapierhandel, und dortige Geldwäsche § 21
Bundeskartellamt [4] Kartellrecht und Digital Markets Act § 22 Abs. 1
Ein Land, wenn es eine eingerichtet hat die eigene Landes- und Kommunalverwaltung § 20

Beim Bundeskartellamt dürfen Hinweisgeber jederzeit melden, auch während ein internes Verfahren läuft (§ 22 Abs. 1).

Was die externe Meldestelle tut

Schritt Frist Norm
Eingang bestätigen umgehend, spätestens nach 7 Tagen § 28 Abs. 1
Prüfen, ob der Verstoß unter das Gesetz fällt ohne eigene Frist § 28 Abs. 2
Rückmeldung geben spätestens nach 3 Monaten, in umfangreichen Fällen nach 6 Monaten § 28 Abs. 4

Die externen Meldestellen beraten auch vor einer Meldung und weisen dabei auf den internen Weg hin (§ 24 Abs. 2).

Wann die Öffentlichkeit geschützt ist

Wer Informationen öffentlich macht, ist nur unter den Bedingungen des § 32 geschützt. Der Regelfall: Nach einer externen Meldung blieb eine Folgemaßnahme oder Rückmeldung in der Frist aus. Ausnahmen gelten etwa bei einem Notfall oder wenn Beweise vernichtet werden könnten.

Was das für Arbeitgeber heißt

  • Informieren. Die interne Meldestelle hält klare Informationen über die externen Meldeverfahren bereit (§ 13 Abs. 2).
  • Den internen Weg attraktiv machen. Anreize sind erwünscht, die externe Meldung darf aber nicht erschwert werden (§ 7 Abs. 3).
  • Nicht behindern. Wer eine Meldung behindert, riskiert bis zu 50.000 € Bußgeld (§ 40 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 6).
  • Schnell und spürbar handeln. Eine interne Meldestelle, die bestätigt, nachfragt und Folgemaßnahmen ergreift, ist der beste Grund, intern zu melden.

OpenWhistle nennt die externen Meldestellen samt OLAF der EU auf einer eigenen Seite, verlinkt im Fuß jeder Seite und neben dem Meldeformular [5]. Wer intern melden muss, prüft Wann brauche ich ein Hinweisgebersystem?

Einen internen Weg, der funktioniert

OpenWhistle zählt die Fristen nach § 17 je Fall und hält Kontakt über Fallnummer und PIN. Die Live-Demo zeigt beide Seiten.

Live-Demo öffnen →

Weitere Ressourcen: HinSchG-Compliance-Leitfaden · Wann brauche ich ein Hinweisgebersystem? · Anonymes Hinweisgebersystem

Quellen

  1. Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), zuletzt geändert am 25. September 2026, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
  2. Bundesamt für Justiz, Externe Meldestelle des Bundes. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
  3. BaFin, Hinweisgeberstelle. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
  4. Bundeskartellamt, Hinweise auf Wettbewerbsverstöße. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
  5. OpenWhistle, CHANGELOG.md: Abschnitt 2.4.0, External reporting offices. Abgerufen am 27. Oktober 2026.