Das HinSchG verlangt weder eine Ombudsperson noch eine bestimmte Software [1]. Es verlangt eine interne Meldestelle mit Meldekanälen (§ 12, § 16). Die Meldestelle können eigene Beschäftigte sein oder ein Dritter, etwa eine Ombudsperson (§ 14 Abs. 1). Ein Hinweisgebersystem ist der Kanal, über den Meldungen bei ihr ankommen.
Keine Rechtsberatung
Dieser Artikel informiert allgemein. Stand ist das HinSchG in der Fassung vom 25. September 2026 [1].
Wer welche Aufgabe übernimmt
| Aufgabe | Software | Menschen |
|---|---|---|
| Meldungen in Textform annehmen (§ 16 Abs. 3) | ja | nein |
| Mündliche Meldungen, auf Wunsch ein Treffen (§ 16 Abs. 3) | nein | ja |
| Zugriff nur für Zuständige (§ 16 Abs. 2) | Rollen und Rechte | wer zuständig ist |
| Eingang in 7 Tagen bestätigen, nach 3 Monaten zurückmelden (§ 17) | zählt die Fristen | schreibt die Antwort |
| Stichhaltigkeit prüfen, Folgemaßnahmen (§ 17 Abs. 1, § 18) | dokumentiert | entscheidet und handelt |
| Unabhängig und fachkundig sein (§ 15) | nein | ja |
| Den Verstoß abstellen (§ 14 Abs. 1) | nein | der Beschäftigungsgeber, immer |
Drei Modelle
| Modell | Passt, wenn | Zu beachten |
|---|---|---|
| Eigene Beschäftigte als Meldestelle | es Personen ohne Interessenkonflikt gibt | Fachkunde sicherstellen (§ 15 Abs. 2) |
| Externe Ombudsperson als Meldestelle | intern niemand unabhängig genug ist | Abhilfe bleibt beim Beschäftigungsgeber (§ 14 Abs. 1) |
| Ombudsperson arbeitet mit Ihrem System | Sie Daten und Kanal selbst halten wollen | Zugriff der Ombudsperson über Rollen regeln |
Manche Anbieter bündeln beides: Bei WhistlePort prüfen und bearbeiten in Paket 3 Rechtsanwälte die Meldungen, für 79 € im Monat zzgl. MwSt. zusätzlich zur Plattform [3]. Verarbeitet ein Dritter die Meldungen in Ihrem Auftrag, braucht es einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO [2].
Eine Ombudsperson, mehrere Unternehmen
Eine Ombudsperson betreut oft mehrere Mandanten. OpenWhistle trennt sie in einer Installation: Jede Organisation hat eigene Meldungen, Kategorien und Konten und einen eigenen Meldelink [4]. Wie das eingerichtet wird, zeigt Multi-Tenancy. Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten dürfen sich zudem eine Meldestelle teilen (§ 14 Abs. 2).
Der Kanal für Ihre Meldestelle
OpenWhistle ist kostenlos und quelloffen. Ob Ihre Beschäftigten oder eine Ombudsperson die Fälle bearbeiten, entscheiden Sie über Rollen.
Live-Demo öffnen →Weitere Ressourcen: Wann brauche ich ein Hinweisgebersystem? · HinSchG-Compliance-Leitfaden · Hinweisgebersystem-Anbieter im Vergleich
Quellen
- Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG), zuletzt geändert am 25. September 2026, gesetze-im-internet.de. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), EUR-Lex. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
- WhistlePort, Preise: Paket 3. Abgerufen am 27. Oktober 2026.
- OpenWhistle 2.4.0, Quellcode: Organisationen und Rollen. Abgerufen am 27. Oktober 2026.